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BKF Grundqualifikation

Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

Jeder Fahrende der im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem Fahrzeug >3,5t zG unterwegs ist braucht zusätzlich zur Fahrerlaubnis nach diesem Gesetz eine spezielle Qualifikation welche mittels der Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite des EU-Kartenführerscheins nachgewiesen wird. 

Alle Fahrerinnen und Fahrer denen die Fahrerlaubnis der LKW-Klassen nach dem 10.09.2009 erteilt wurde müssen diese Qualifikation zusätzlich erwerben. Hierzu gibt es drei Möglichkeiten:

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1. Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Lehrberuf)

2. Grundqualifikation: Theorieprüfung 240 min, Praktische Prüfung 210 min die Prüfungen finden bei der IHK statt, Vorbereitung nicht vorgeschrieben

3. Beschleunigte Grundqualifikation (140 Ausbildungsstunden à 60 min in einer Fahrschule, Theorieprüfung 90 min bei der IHK

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Bei Interesse an oder Fragen zu einer Grundqualifikation dürfen Sie sich gerne unter Tel. 0175 / 34 38 659 an uns wenden.

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Kurs:

Der Kurs beschleunigte Grundqualifikation findet in unserer Fahrschule in Geradstetten statt. 

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