
BKF Grundqualifikation
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Jeder Fahrende der im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einem Fahrzeug >3,5t zG unterwegs ist braucht zusätzlich zur Fahrerlaubnis nach diesem Gesetz eine spezielle Qualifikation welche mittels der Schlüsselzahl 95 auf der Rückseite des EU-Kartenführerscheins nachgewiesen wird.
Alle Fahrerinnen und Fahrer denen die Fahrerlaubnis der LKW-Klassen nach dem 10.09.2009 erteilt wurde müssen diese Qualifikation zusätzlich erwerben. Hierzu gibt es drei Möglichkeiten:
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1. Ausbildung zum Berufskraftfahrer (Lehrberuf)
2. Grundqualifikation: Theorieprüfung 240 min, Praktische Prüfung 210 min die Prüfungen finden bei der IHK statt, Vorbereitung nicht vorgeschrieben
3. Beschleunigte Grundqualifikation (140 Ausbildungsstunden à 60 min in einer Fahrschule, Theorieprüfung 90 min bei der IHK
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Bei Interesse an oder Fragen zu einer Grundqualifikation dürfen Sie sich gerne unter Tel. 0175 / 34 38 659 an uns wenden.
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Kurs:
Der Kurs beschleunigte Grundqualifikation findet in unserer Fahrschule in Geradstetten statt.