KLASSE C / CE

Klasse C
Kraftfahrzeuge („schwere LKW“)
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ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
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Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden
Voraussetzungen:
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Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse C beträgt 21 Jahre. Ab 18 Jahren möglich, wenn der Schein innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses zum Berufskraftfahrer erworben wird.
Gültigkeit des Führerscheins 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
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Vorbesitz erforderlich: Klasse B
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Beinhaltet Klasse: C1
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Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
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Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
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Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse B)
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6 Lektionen Grundstoff
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10 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten bei Vorbesitz der Klasse B)
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5 à 45 min Überlandfahrten
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2 à 45 min Autobahnfahrten
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3 à 45 min Nachtfahrten
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse C1 oder D1)
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6 Lektionen Grundstoff
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4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten bei Vorbesitz Klasse C1)
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3 à 45 min Überlandfahrten
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1 à 45 min Autobahnfahrten
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1 à 45 min Nachtfahrten
Klasse CE
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Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C
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und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzungen:
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Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse CE beträgt 21 Jahre. Ab 18 Jahren möglich, wenn der Schein innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses zum Berufskraftfahrer erworben wird.
Gültigkeit des Führerscheins 15 Jahre, Geltungsdauer der Fahrerlaubnis 5 Jahre
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Vorbesitz erforderlich: Klasse C
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Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T – D1E bei Besitz von Klasse D1 – DE bei Besitz von Klasse D
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Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
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Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
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Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis, biometrisches Lichtbild
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse C)
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6 Lektionen Grundstoff
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4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten bei Vorbesitz der Klasse C)
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5 à 45 min Überlandfahrten
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2 à 45 min Autobahnfahrten
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3 à 45 min Nachtfahrten
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten, wenn C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werden)