KLASSE C / CE
Klasse C
Kraftfahrzeuge („schwere LKW“)
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ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
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Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden
Voraussetzungen:
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Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse C beträgt 21 Jahre. Ab 18 Jahren möglich, wenn der Schein innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses zum Berufskraftfahrer erworben wird.
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Vorbesitz erforderlich: Klasse B
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Beinhaltet Klasse: C1
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Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
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Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
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Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse B)
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6 Lektionen Grundstoff
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10 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten bei Vorbesitz der Klasse B)
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5 à 45 min Überlandfahrten
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2 à 45 min Autobahnfahrten
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3 à 45 min Nachtfahrten
Klasse CE
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Kombination aus Kraftfahrzeugen der Klasse C
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und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse
Voraussetzungen:
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Das Mindestalter für einen Führerschein der Klasse CE beträgt 21 Jahre. Ab 18 Jahren möglich, wenn der Schein innerhalb eines Ausbildungsverhältnisses zum Berufskraftfahrer erworben wird.
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Vorbesitz erforderlich: Klasse C
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Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T – D1E bei Besitz von Klasse D1 – DE bei Besitz von Klasse D
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Sehvermögen: Augenärztliches Zeugnis/Gutachten
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Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Kurs
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Sonstige Unterlagen: Ärztliches Zeugnis, biometrisches Lichtbild
Theoretische Ausbildung (bei Vorbesitz Klasse C)
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6 Lektionen Grundstoff
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4 Lektionen Klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten bei Vorbesitz der Klasse C)
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5 à 45 min Überlandfahrten
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2 à 45 min Autobahnfahrten
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3 à 45 min Nachtfahrten
Praktische Ausbildung (Pflichtfahrten, wenn C und CE in einem Ausbildungsgang erworben werden)